1. Allgemeines
Mit der Annahme und der Verwendung der Angebote anerkennt der Empfänger die nachstehend aufgeführten Bedingungen und sie werden Bestandteile der beiderseitigen Vereinbarungen.
2. Haftungshinweis
Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Die gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers/Vermieters. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können aber für die Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Haftung übernehmen.
3. Vertraulichkeit
Mit einer Offerte bieten wir zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Inhalt ist vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Er darf Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit der Offerte berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.
4. Fälligkeit und Höhe der Provision
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für einen anderen Vertragspartner tätig zu werden. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, dass der Empfänger des Angebotes dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages bzw. am Tage des Mietvertragsabschlusses für den Nachweis oder die Vermittlung den genannten v.-H.-Satz bzw. die genannten Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat.
5. Provisionsanspruch
Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn:
- unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art auftreten
- wenn der Verkauf/Vermietung mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Angebotes in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht
- der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte auf dem Wege des Zwangsversteigerung erwirbt
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regel ein Teil unwirksam ist, ein anderer aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regel ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
